
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen "Der Kleine Nazareno e.V. - Verein für Gerechtigkeit und Menschenwürde in Brasilien".
Er hat seinen Sitz in Mühlenstraße 3, 49624 Löningen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck den gewaltlosen Kampf um Gerechtigkeit und Menschenwürde derjenigen zu unterstützen, die in absoluter Armut und Unterdrückung in den Elendsvierteln Brasiliens leben müssen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Kinder und Jugendlichen, die getrennt von ihren Eltern auf den Straßen der Großstädte verwahrlost und verlassen aufwachsen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
§ 3 Steuerbegünstigte Zwecke
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann jede Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gründe einer Ablehnung brauchen nicht angegeben zu werden. Der Austritt ist zum Schlusse des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. Aus wichtigem Grund kann eine Person aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Gebührenordnung.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) Stellvertreter
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird alle 4 Jahre auf der Mitgliederversammlung neu gewählt.
§ 6 Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr einzuberufen oder wenn der Vorstand es beschließt oder wenn mindestens 20 % der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den vertretungsberechtigten Vorstand mit einer Ladungsfrist von einem Monat.
Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ist nicht erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung der Mitgliederversammlung bezeichnet worden ist.
Die Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden.
Zu einem Beschluss, der eine Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Über die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.
Datum 08. Oktober 2007